Sie haben eine konkrete Geschäftsidee und sind …
Die Entscheidung, ob Sie einen Gutschein erhalten, liegt bei Ihrem Berater*innen.
Der AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Ermessensleistung –
daher haben Sie keinen Rechtsanspruch darauf.
➤ Der Gutschein beinhaltet die Zusicherung einer 100%-igen finanziellen Förderung
– wird von EXINA schriftlich bestätigt.
➤ Dauer, Umfang sowie das Ziel der Maßnahme werden eindeutig festgehalten.
➤ Die Gültigkeit des AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist in der Regel 3 – 6 Monate.
➤ Kombiniert mit dem Gründungszuschuss steht er Existenzgründern*innen etwa 5 Monate zur Verfügung.
➤ Nach Bewilligung eines AVGS müssen sich Existenzgründer*innen zeitnah bemühen, mit der Selbstständigkeit zu
starten.
➤ EXINA bietet 84 Unterrichtseinheiten Einzelcoaching in 8 Wochen (UE sind 45
Minuten).
➤ Dies geschieht mit Gründungsspezialisten in allen wichtigen Bereichen wie Marketing, Social Media, Steuern,
Vertrieb uvm.
➤ Dieses hochwertige und individuelle Coaching macht Sie fit für Ihre Selbständigkeit!
➤ Ihre individuellen Termine stimmen Sie mit den Spezialisten ab – sie können online oder in Präsenz durchgeführt werden.
Nehmen Sie für weitere Details Kontakt mit EXINA auf oder fragen Sie direkt ein kostenfreies Beratungsgespräch an:
Fragen? Das sind Ihre
direkten Ansprechpartner:
Christine Littek-Pohl
Geschäftsführerin EXINA
Telefon:
0611 - 333 80 80
E-Mail:
Thomas Rodig, Coach
Die Unternehmensschmiede
Telefon:
0151 – 210 558 24
E-Mail:
Der AVGS – Aktivierungs-
und Vermittlungsgutschein wird gefördert von: